Sie als Pflegebedürftiger, Angehöriger oder Vertrauensperson stehen bei unserer Arbeit immer stets im Mittelpunkt. Unser Leitgedanke umfasst das Maximum an Menschlichkeit in Pflege und Betreuung.
Unsere Leistungen der Tagespflege erbringen wir nach § 41 SGB XI, soweit häusliche Pflege nicht im ausreichenden Umfang sicher gestellt werden kann oder wenn dies
zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Die Einrichtung der Tagespflege hat die Zulassung gemäß Rahmenvertrag § 75 Abs. 1 SGB XI mit den Pflegekassen.
Gerne sind wir bei Ihrer Antragstellung zur Kostenübernahme behilflich.


